BAG: Keine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Zusatzleistungen für Gewerkschaftsmitglieder

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der...
By: McDermott Will & Emery

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