BAG: Kein Sonderkündigungsschutz für Bewerber für den Wahlvorstand

Ein Arbeitnehmer, der für das Amt des Wahlvorstandes für eine geplante Betriebsratswahl kandidiert, ist kein “Wahlbewerber” i.S.d. § 15 Abs. 3, S. 1 KSchG. Mangels Sonderkündigungsschutzes bedarf eine Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers daher...
By: McDermott Will & Emery

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