„Berliner Mietendeckel“ nichtig

Das im Februar 2020 verkündete Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, oft auch einfach als „Mietendeckel-Gesetz“ bezeichnet, ist nichtig. So hat es das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Damit gelten alle Regelungen des Gesetzes, insbesondere der Mietenstopp, als von Anfang an nicht existent. Auf Vermieter wie Mieter kommen Rückzahlungen von bisher aufgrund des "Mietendeckels" nicht gezahlten Mieten sowie aufgeschobene Mieterhöhungen zu......
By: Morrison & Foerster LLP

Array